Donnerstag, 10. April 2014

Ist der Traum vom Haus etwa schon vor Baubeginn zum Scheitern verurteilt?

Donnerstag [10.04.2014]

Nachdem wir letzte Woche nach Abgabe des Bauantrages sowie Abschließen der Versicherungen guter Dinge waren, sieht die Welt seit Dienstag wieder ganz anders aus. An diesem Tag wollten wir unseren Kaufpreis für das Grundstück überweisen sowie die Finanzierung bei der Bank fest machen. Kurz vor Feierabend erhielten wir einen Anruf von unserer Architektin Frau Troge, die sich danach erkundigte, ob wir unsere Post schon gelesen hätten. Da wir noch auf Arbeit waren, war dies nicht der Fall. Frau Troge klärte uns auf, dass das Bauamt uns den Eingang unseres Antrages zwar bestätigt hatte, die Weiterbearbeitung und damit verbunden auch die Erteilung einer Baugenehmigung jedoch von der Beseitigung 4 festgestellter Mängel abhängig macht.

Konkret handelt es sich dabei um folgende Punkte:

1.) das Aufzeigen der Anbindung des Grundstücks an eine öffentliche Verkehrsfläche
-- Dies kann der Vermesser durch Änderungen im Lageplan deutlich machen. Frau Troge hat hier schnell gehandelt und nach einer Lösung gesucht. Wir hoffen, dass das Bauamt dies auch so akzeptieren wird.

2.) den Nachweis des Miteigentums an der Privatstraße erbringen
-- Auch dies können wir durch Vorlage des Grundstückskaufvertrages in Kopie sowie des Anschreibens vom Notar an das Grundbuchamt nachweisen. Nach mündlicher Auskunft sollte dem Bauamt dies genügen.

3.) Nachweis einer Wendemöglichkeit für die Feuerwehr, da unser Haus mehr als 50 m von einer öffentlichen Fläche entfernt liege.
-- bitte was? Wir waren ratlos! Nachgefragt und uns belesen haben wir dann erfahren, dass eine Wendemöglichkeit für die Feuerwehr hätte im Lageplan nachgewiesen werden müssen, da die Straße vom Bauamt als Sackgasse aufgefasst wurde. Laut genehmigtem B-Plan ist keine Wendemöglichkeit vorgesehen, da die Straße keine Sackgasse ist.

Die Lösung könnte (und wird hoffentlich) jetzt so aussehen, dass der Vermesser kenntlich macht, dass es sich nicht um eine Sackgasse handelt. Weiterhin werden die Verkäufer für das hinter dem Bauareal angrenzende Grundstück (deren Eigentümer sie ebenfalls sind) ein Feuerwehrzufahrtsrecht für den Landkreis eintragen lassen. Damit kann und darf die Feuerwehr von einer zur anderen öffentlichen Straße durchfahren und es wird keine Wendemöglichkeit benötigt. Es ist jedoch Wahnsinn, wie viele Telefonate hier geführt werden mussten um dies - zeitnah - in die Wege zu leiten.

4.) eine Baugenehmigung für die Straße in Kopie ausgehändigt werden soll.
-- wieder Ratlosigkeit auf unserer Seite! Die Straße ist seit Monaten(!) fertiggestellt, inkl. Erschließung mit Wasser, Abwasser, Strom, Gas und Telekom. Nach unzähligen Telefonaten haben wir inzwischen Kontakt zum Planungsbüro aufbauen können, welches den Straßenbau damals betreute. Da die Straße eine Privatstraße ist, müsste eigentlich keine Baugehmigung beantragt werden. Jedoch ist die Fahrbahn breiter als 4 m, so dass eine Baugenehmigung hätte beantragt werden müssen, was jedoch zu dieser Zeit versäumt wurde.

Uns wurde für die Ausräumung der o.g. Mängel eine Frist von ganzen 7(!) Werktagen als letzte(!) Frist gesetzt. Ganz zu schweigen davon, dass der Termin des Fristablaufs auf den Ostermontag fällt. Dass davor noch der Karfreitag kommt, der ebenso ein Feiertag ist, müssen wir ja nicht erwähnen. Wir standen danach erst einmal unter Schock.

Der Knüller war jedoch, dass bereits 2 Bauvorhaben im gleichen B-Plan-Gebiet im Gange sind und wir als Nummer 3 im Bunde nun auf einmal Nachweise bringen sollen, die das Bauamt vorher nicht geprüft/ benötigt hat - dieses Vorgehen ist uns völlig unklar und mit gesundem Menschenverstand nicht nachzuvollziehen.

Als "Sahnehäubchen oben drauf" gabs gleich noch eine Rechnung des Bauamtes dazu. Danach müssen wir zunächst erstmal einen Vorschuss von knapp 600 EUR überweisen, dass das Bauamt überhaupt unseren Antrag weiter bearbeitet. Geschieht dies nicht, so gilt unser Antrag als zurückgezogen... Das nennen wir wirklich kundenfreundlich! :-/

Um keinen Tag verstreichen zu lassen fuhren wir am Dienstagnachmittag nach Feierabend wie von der Tarantel gestochen ins Bauamt, denn es war der einzige Tag, an dem Kundenverkehr zugelassen ist. Nur blöd, dass unsere Bearbeiterin genau an diesem Tag nicht da war. Wir haben uns dennoch von einer anderen Kollegin die Sachlage erklären lassen. Nachdem wir dort nochmals alle Punkte besprechen konnten, wurde uns klar, dass wir nur bedingt Einfluss auf die Beseitigung dieser Mängel nehmen können. In solchen Momenten ist es sehr schwer, nicht den Mut zu verlieren...

Den Mittwoch haben wir dann genutzt um so viele Telefonate wie möglich zu führen und einiges in die Wege zu leiten.

Für uns ist die aktuelle Situation derzeit schlichtweg zermürbend. Am Dienstag wollten wir die Finanzierung fest machen sowie den Kaufpreis für das Grundstück überweisen, was nicht passiert ist. Insofern ist für uns nun alles schwebend, die Fristen laufen uns davon. Eine Küche will angezahlt und das Kaminstudio beauftragt werden. :-(

Da wir inzwischen mit mehr als 20.000 € in Vorleistung gegangen sind, führt für uns kein Weg an einer Baugenehmigung vorbei.

Wir hoffen, ggf. mit einer Fristverlängerung, die fehlenden Angaben/ Unterlagen zeitnah beibringen zu können und hoffen anschließend auf eine schnelle Bearbeitung im Bauamt. Drückt uns bitte die Daumen, dass der Traum vom eigenen Haus nicht zum Alptraum wird.

2 Kommentare:

  1. Oh man, Ihr Armen. Das hört sich wirklich nicht schön an, aber ich drücke Euch feste die Daumen, daß sich das alles ganz schnell zu Eurem besten verändern wird.

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  2. Hallo, vielen Dank für's Däumchendrücken.

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